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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ihre Team für Reisen & Incentives
Navigation:
- Abschluss des Vertrages / Reisevermittlervertrags
- Leistung
- Zahlungsbedingungen
- Rücktritt
- Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
- Haftung des Veranstalters
- Versicherung
- Haftungsausschluss
- Ausfall von Leistungen
- Drittleistungen
- Besondere Bedingungen für Abenteuersportarten
- Allgemeines
- Gerichtsstand/Rechtswahl
Wir freuen uns, dass Sie sich entschlossen haben, eine Veranstaltung von EFACT Incentive & Events durchführen zu lassen.
Wir möchten Ihnen ein rundum gelungenes Event ermöglichen, hierzu gehören jedoch auch klare rechtliche Vereinbarungen, wie sie nachfolgend dargelegt sind.
Wir empfehlen Ihnen, diese Bedingungen vor Abschluss des Vertrags sorgfältig zu lesen.
Abschluss des Vertrages / Reisevermittlervertrags:
Der Reisevertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Mit dieser Veranstaltungsbuchung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Buchung erfolgt durch Sie auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und sonstigen Wünsche müssen für ihre Gültigkeit schriftlich erfasst sein. Vereinbarte Sonderwünsche sind in die Rechnung und Bestätigung aufzunehmen.
Leistung:
Den Umfang der Leistungen entnehmen Sie bitte Ihrem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
Ausdrücklich in den Angeboten oder Rechungen als vermittelte Leistungen beschriebene Leistungen unterliegen nicht dem Reisevertragsrecht. Im Fall der Vermittlung ist unsere Haftung ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder unsere Hauptpflichten aus dem Vermittlervertrag betroffen sind oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Wir haften insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst.
Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Veranstaltungsvertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen oder Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
Eine solche zulässige Änderung werden wir Ihnen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund erklären.
Zahlungsbedingungen:
Es werden Ihnen nach Eingang der Buchung zwei Rechnungen erstellt. Rechnung Nr. 1 betrifft die Anzahlung in Höhe von 25% des Veranstaltungspreises, welcher mir dieser Rechnung fällig wird. Rechnung Nr. 2 betrifft die Restzahlung in Höhe von 75% des Veranstaltungspreises, welcher 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung fällig wird.
Bei Buchungen, die weniger als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung eintreffen, erstellen wir jedoch nur eine Rechnung die sofort fällig ist.
Alle Rechnungen müssen vor Veranstaltungsbeginn vollständig bezahlt sein, da die reibungslose Durchführung ansonsten nicht zugesichert werden kann.
Wir können 4 Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtreisepreises verlangen, wenn sich nach Vertragsschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Veranstaltung, der Leistungsträger, die Beförderungskosten, die Angaben für Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren erhöht haben oder für die betreffende Veranstaltung geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem verabredeten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir Ihnen unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.
Rücktritt:
Sie können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten oder einzelne Teilnehmer der Veranstaltung stornieren. Dieser Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Wir müssen als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen eine Entschädigung verlangen. Diesen Ersatzanspruch haben wir nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktrittes zum Veranstaltungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis pauschaliert, wobei der Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung als maßgeblicher Zeitpunkt anzusehen ist.
bis zu 90 Tagen : Bearbeitungsgebühr : 10% vom Gesamtvolumen
59 bis zu 50 Tagen : 20 % vom Gesamtvolumen
49 bis zu 30 Tagen : 35 % vom Gesamtvolumen
29 bis zu 15 Tagen : 60 % vom Gesamtvolumen
14 bis zu 0 Tagen : 80 % vom Gesamtvolumen
Nehmen Sie nach der Veranstaltungsbuchung der Veranstaltung Änderungen vor, wie Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft usw., so können wir Ersatz für die hierfür entstandenen Mehrkosten verlangen. Wir berechnen eine Umbuchungsgebühr von 15,- Euro per Teilnehmer bis 30 Tage vor Reisebeginn. Umbuchungswünsche, die nach dieser Frist erfolgen, können sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur durch Rücktritt vom Vertrag zu den oben erwähnten Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.
Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter:
Stört ein Reisender trotz Abmahnung des Veranstalters / seiner Reiseleiter / oder Guides nachhaltig weiter, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Teilnehmer nicht mehr zumutbar ist, können wir den Vertrag fristlos kündigen. Die Teilnehmer dürfen vor und während der Sportveranstaltung – oder des sportlichen Teilbereichs der Veranstaltung nicht alkoholisiert sein und sich nicht alkoholisieren. Diese Sicherheitsregel wird während der Veranstaltung kontrolliert und führt bei Missachtung zum Ausschluss des / der Teilnehmer von sportlichen Aktivitäten. Eventuelle Mehrkosten durch Beförderungsleistungen werden hierzu in Rechnung gestellt.
Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, wenn er sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält, die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt oder er den Anforderungen einer Unternehmung aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist. Uns steht in einem solchen Fall der Veranstaltungspreis weiter zu, sofern sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer weiteren Verwendung der Leistung(en) ergeben.
Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.
Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Umweltkatastrophen, Hochwasser, behördliche Erlässe) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind im Kündigungsfalle verpflichtet, die zur Durchführung der Vertragsaufhebung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen; falls der Vertrag die Rückbeförderung mit umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
Haftung des Veranstalters:
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl undÜberwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibungen aller angegebenen Reiseleistungen (sofern nicht vor Vertragsabschluß eineÄnderung der Angaben erklärt wurde) sowie die ordnungsgemäße Erbringung aller Leistungen.
Die Teilnahme an Veranstaltungen, die mit besonderen Risiken verbunden sind, erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Schäden durch unsachgemäßes Verhalten der Teilnehmer werden in Rechnung des Kunden gestellt. Die Agentur EFACT tritt als Veranstalter oder Vermittler von Drittleistungen auf.
Im Schadensfall wird die Haftung des Veranstalters auf den Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit beschränkt.
Versicherung:
Wir empfehlen Ihnen in Ihrem eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall-, Reisegepäck-, Reiserücktrittskosten-, Rückführungskosten- und Reisekrankenversicherung. Für eine adäquate Absicherung von allfälligen Personen- und Sachschäden, die bei einer Veranstaltung auftreten können, hat jeder Teilnehmer selbst Sorge zu tragen.
Haftungsausschluss:
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die der Reisende während einer Reise sich selber, den anvertrauten Geräten oder anderen Personen zufügt oder durch diese ihm zugefügt werden. Das gilt auch für Geräte, die im direkten Zusammenhang mit der Reise stehen.
Ausfall von Leistungen:
Bei nicht erbrachten Leistungen, sofern an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung nicht erbracht werden konnte und ein Verschulden des Veranstalters vorliegt gewähren wir Ihnen einen Nachlass auf die Agenturleistungen. Dieser gilt nicht bei höherer Gewalt oder nicht vorhersehbaren Wetterbedingungen.
Drittleistungen:
Je nach Angebot der Drittanbieter (Hotel - Location) stellen wir Ihnen oder der Drittanbieter direkt die Kosten in Rechnung.
Eine Rückerstattung entfällt bei Abbruch durch den Teilnehmer und bei dessen zu spätem Erscheinen.
Besondere Bedingungen für Abenteuersportarten:
Der(ie) Teilnehmer(in) = TN ist sich bewusst , dass er auf eigene Gefahr an den Programmen teilnimmt. Der TN ist sich bewusst, dass eine Abenteuersportart wie Rafting, Canyoning usw. seine körperliche Integrität gefährden kann, da trotz geprüfter Führer und bestem modernem Ausrüstungsmaterial, optimaler Tourenvorbereitung einer Natursportart immer ein gewisses Restrisiko besteht. Der TN muss speziell bei Wassersportarten schwimmen können! Der TN darf nicht unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten stehen. Der TN muss sich in einem körperlich fitten und gesunden Zustand befinden und die psychischen und physischen Voraussetzungen für die gebuchte Tour laut Ausschreibung mitbringen. Der TN muss die ihm übergebene Ausrüstung auf vollständigen Erhalt u. optimalen Sitz kontrollieren. Allfällige Mängel sind dem Guide mitzuteilen. Den Anweisungen des Guides ist unbedingt Folge zu leisten, dies betrifft besonders die Sicherheitsanweisungen. Der Guide ist berechtigt, Personen, die ihre eigene, bzw. die Sicherheit anderer gefährden, vom Programm auszuschließen. Sollte aufgrund der äußeren Umstände (Wetter, Wasserstand, Hindernisse usw.) oder infolge von mangelnder Fähigkeit der TN eine sichere Durchführung der Tour nicht möglich sein, ist der Guide berechtigt, die Tour abzubrechen, abzuändern, bzw. eine Ausweichtour anzubieten.
Allgemeines:
Bei diesen Touren setzt der Veranstalter ein angemessenes Maß an Kooperation und Teamgeist voraus sowie eine grundsätzlich positive Einstellung zu dieser Art des Reisens. Es wird - wenn nicht anders angegeben - durchschnittliche und altersgemäße Gesundheit und Belastbarkeit vorausgesetzt. Die Durchführung wird garantiert, wie im Programm beschrieben, jedoch unter Berücksichtigung der für solche Natur- und Aktivreisen zutreffenden Einschränkungen und Unwägbarkeiten. Für selbst- oder fremdverschuldete Gefährdungen wird keine Haftungübernommen. Es empfiehlt sich daher der Abschluß entsprechender Reiseversicherungen. Programmänderungen und Änderungen des Tourenverlaufs, sofern der Charakter der Reise nicht wesentlichen Schaden nimmt, bleiben vorbehalten.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Ihr Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Vertrages im Übrigen.
Gerichtsstand/Rechtswahl:
Gerichtsstand ist das für den Sitz von der Agentur EFACT zuständige Gericht. Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung.